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AKTUELLES

BASIS-RENTE

DIE RENTENPROBLEMATIK

Wir alle leben länger. Laut statistischem Bundesamt leben wir im Schnitt 7 Jahre länger als wir glauben. Wir brauchen länger Geld. Und immer weniger Beitragszahler müssen in Zukunft immer mehr Rentner finanzieren: Die gesetzliche Rente reicht nicht mehr aus. Wer eine gesicherte Altersvorsorge möchte, sollte deshalb unbedingt privat vorsorgen.

 
UNSERE OPTIMALE LÖSUNG

Die Basis-Rente ist eine vom Staat steuerlich geförderte Altersvorsorge mit Vermögensschutz. Die Basis-Rente sichert lebenslanges Basis-Einkommen für lebenslange Basis-Kosten. Ein Entnahmeplan der Bank kann das nicht. Denn er endet irgendwann.

Die Wahl zwischen Einmal-, und monatlichen oder jährlichen Beitragszahlungen machen sie besonders für Selbstständige und Landwirte sehr interessant. Je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis gibt es für Sie das passende Vertragsmodell. 

Wie funktioniert die Basis-Rente?

Ihre Beiträge sind vom ersten Euro an zu 100 % als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Für heuer sind Beiträge bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 26.528 € für Ledige bzw. 53.056 € für Verheiratete somit direkt als Vorsorgeaufwendungen absetzbar.

NEU Die Basisrente ist ab dem Jahr 2023 jetzt zu 100% steuerlich absetzbar!

 

Beispiel:

So viel kann ein Landwirt mit einem Verdienst von 50.000 Euro im Jahr 2023 maximal steuerlich geltend machen

Landwirt/in ledig – LAK pflichtig (ohne Berücksichtigung Kirchensteuer)

Freibetrag: 26.528 € – LAK Beiträge 3.096 € = 23.432 € (100% absetzbar!)

Einnahmen aus LuF:                                                                50.000 €

Sonderausgabenabzug durch Basis Rente                     –  23.432 €

Zu versteuernde Einnahmen aus LuF                                 26.568 €                         

Für wen ist die Basisrente eine geeignete Lösung?

Zunächst wurde die Basisrente vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Basisrente ist aber auch für viele andere Vorsorgesparer eine gute Lösung und bietet unterschiedliche Vorteile:

Welche Vertragsvarianten werden angeboten?

DIE BASISRENTE MIT UND OHNE
HINTERBLIEBENEN-SCHUTZ

Wenn keine Zusatzvereinbarungen zur Absicherung von Hinterbliebenen getroffen wurde, wird bei Tod des Versicherten keine Leistung an sie ausgezahlt.

Der Versicherte kann dafür sorgen, dass seine Hinterbliebenen im Falle seines Todes finanziell geschützt sind. Dafür kann er zusätzlich zur Basisrente eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner oder für minderjährige oder noch in der Ausbildung befindliche Kinder abschließen.

DIE FONDSGEBUNDENE BASISRENTE

Eine Lösung für risikobereitere Vorsorgesparer, denn die eingezahlten Beiträge werden in Aktien- oder Investmentfonds investiert. Ab dem Rentenbezug wird der Wert des bis dahin angesparten Vorsorgekapitals ermittelt und während der Rentenzahldauer wie bei einer klassischen Rentenversicherung angelegt. Die Rentenhöhe wird erst ab Rentenbeginn garantiert. Die Höhe der späteren Rente hängt von der Wertentwicklung der Fonds bzw. der Börse ab. Wer Verlustrisiken vermeiden will, kann eine Garantieleistung vereinbaren. Dabei wird ein Teil des Beitrags dafür verwendet, dass bei Rentenbeginn in jedem Fall die bis dahin eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.


Gut zu wissen:

Bei einem fondsgebundenen Basis-Rentenvertrag profitieren Sie von der Abgeltungssteuerfreiheit während der Beitragsphase. In der Rentenphase gilt dann die Versteuerung mit dem individuellem Steuersatz und der je nach Renteneintrittsjahr jährlich steigende prozentuale Anteil (bis 2058: 100%)

DIE BASISRENTE ALS SOFORTRENTE

Die Sofortrente eignet sich für Menschen im rentennahen Alter, die steuerbegünstigt ein lebenslanges Einkommen aus vorhandenem Kapital erzielen wollen. Der Versicherte zahlt einen hohen Einmalbeitrag, aus dem sofort eine lebenslange Rente fließt. Die steuerliche Förderung hilft, die aktuelle Steuerbelastung zu senken und macht die Sofortrente zu einem attraktiven Vorsorgeprodukt.

- SELBSSTÄNDIGE / LANDWIRTE

Selbstständige erhalten mit der Basis-Rente erstmals die Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Landwirte hingegen entrichten i.d.R. Beiträge in die berufsständische Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK), deren Rentenzahlungen in den meisten Fällen durch eine durchdachte Altersvorsorge ergänzt werden muss.

Bei beiden Gruppen schwankt das Einkommen teilweise sehr stark. Hier kann die Basis-Rente mit Flexibilität punkten. Es genügt schon ein geringer monatlicher Sparbeitrag. Je nach Geschäftsentwicklung kann dann z. B. zum Jahresende über eine Sonderzahlung bis auf die maximale Summe erhöht werden, um in vollem Umfang von den Steuervorteilen zu profitieren.

- GUTEVERDIENENDE ANGESTELLTE

Sie profitieren in der Erwerbsphase aufgrund der hohen Steuerbelastung in besonderem Maße von der Förderung im Rahmen des Sonderausgabenabzuges. In der Rentenphase wirkt sich der in der Regel dann geringere Steuersatz positiv aus.

- GENERATION 50plus

Insbesondere für die Generation 50plus bringen die steuerliche Förderung in der Ansparphase und spätere Besteuerung der Rente einen besonderen Vorteil mit sich. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge liegt für diese Altersgruppe in den kommenden Jahren über dem späteren Besteuerungsanteil der Rente. Kurz: Hohe Absetzbarkeit der Beiträge bei vergleichsweise geringerer Besteuerung der Rente.

- ALTERSVORSORGE FÜR DIE FRAU

Die Basisrente kann von jedem ohne bestimmte Voraussetzungen abgeschlossen werden – auch vom Ehemann für seine Frau, was sie besonders attraktiv macht. Denn oftmals haben gutverdienende Ehemänner bereits hohe Ansprüche aus anderen Versorgungswegen. Frauen hingegen weisen häufig unterbrochene Erwerbsbiografien (z.B. Kindererziehungszeiten) und dadurch deutlich geringere Rentenansprüche auf. Daher sollte in Betracht gezogen werden, die Basisrente als internen Familienausgleich für die Ehefrau abzuschließen. Frauen weisen statistisch eine höhere Lebenserwartung auf, was zusätzlich für einen Abschluss der Versicherung für die Frau spricht.

BASIS-RENTE: SO VIELSEITIG WIE DAS LEBEN

SIE entscheiden, wie viel…

  • Keine gleichbleibenden Beiträge vorgeschrieben
  • Sonderzahlungen möglich (Bsp. Steuerrückerstattung)
  • Doppelter Steuerspareffekt

SIE sagen, wann…

  • Startpunkt bestimmen Sie
  • Lebenslange Rentenzahlung bereits ab 62 Jahren

Haben Sie Interesse an einer individuellen Beratung zur BASIS-RENTE? Wir beraten Sie gerne.

Afrikanische schweinepest (ASP)

ASP VOR DEN TOREN BAYERNS

Die Afrikanische Schweinepest hat 2020 Deutschland erreicht. Nun wurde bei einem Wildschwein in Hessen (Landkreis Groß-Gerau) Mitte Juni 2024 ein Wildschwein positiv auf ASP getestet (Aktueller Stand 26.6.2024: 7 positiv getestete Wildschweine). Damit ist die Afrikanische Schweinepest bis auf 40 km an die bayerische Grenze herangerückt.

Hoch problematisch ist, dass für die ASP kein Impfstoff zur Verfügung steht und zudem die Übertragungswege schwer zu kontrollieren sind, denn insbesondere die wachsende Anzahl von Wildschweinen, die sich freizügig über die grünen Staatsgrenzen bewegen, ist hauptverantwortlich für die Verbreitung der ASP.

FINANZIELLE FOLGEN FÜR LANDWIRTE

Sollte es zu einem Seuchenzug kommen, sind die wirtschaftlichen Schäden für die Landwirte enorm. Im Ernstfall werden nicht nur Betriebe gesperrt und erkrankte und seuchenverdächtige Tierbestände getötet, es werden auch großräumige Sperrzonen eingerichtet und Tiertransporte unterbunden. Die Tierseuchenkasse leistet mit Entschädigungszahlungen nur dann, wenn die Seuche auf dem Betrieb ausgebrochen ist und Tiere verenden oder getötet werden müssen. Für den meist deutlich höheren Unterbrechungsschaden haben Landwirte hingegen keinen Anspruch auf öffentliche Entschädigungsleistungen. 

AUCH ACKERBAUERN BETROFFEN

Die ASP stellt nicht nur schweinehaltende Betriebe vor großen Herausforderungen, sondern auch unsere Ackerbaubetriebe in Bayern. Bei einem Ausbruch, ist davon auszugehen, dass behördliche Schutzzonen mit vielfältigen Auflagen errichtet werden. Für Landwirte kann dies Einschränkungen in der Nutzung und Ernteverbote, mit weitreichenden finanziellen Folgen mit sich bringen.

VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE

Für Bayern werden derzeit noch Versicherungslösungen (Tierertragsschadenversicherung und ASP Ernteschutzversicherung) angeboten. Dis kann sich jedoch je nach Risikolage kurzfristig ändern (Zeichnungsverbot).

Nutzen Sie bitte hierfür unser Angebotsformular.

INFORMIERT BLEIBEN

Informationen rund um das Thema ASP finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Bauernverbandes und aktuelle Informationen zum Seuchengeschehen auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Institut – FLI Bundesforschungsinstitut für Tierseuchen.

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