Aktuelles

AKTUELLES

BASIS-RENTE

DIE RENTENPROBLEMATIK

Wir alle leben länger. Laut statistischem Bundesamt leben wir im Schnitt 7 Jahre länger als wir glauben. Wir brauchen länger Geld. Und immer weniger Beitragszahler müssen in Zukunft immer mehr Rentner finanzieren: Die gesetzliche Rente reicht nicht mehr aus. Wer eine gesicherte Altersvorsorge möchte, sollte deshalb unbedingt privat vorsorgen.

 
UNSERE OPTIMALE LÖSUNG

Die Basis-Rente ist eine vom Staat steuerlich geförderte Altersvorsorge mit Vermögensschutz. Die Basis-Rente sichert lebenslanges Basis-Einkommen für lebenslange Basis-Kosten. Ein Entnahmeplan der Bank kann das nicht. Denn er endet irgendwann.

Die Wahl zwischen Einmal-, und monatlichen oder jährlichen Beitragszahlungen machen sie besonders für Selbstständige und Landwirte sehr interessant. Je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis gibt es für Sie das passende Vertragsmodell. 

Wie funktioniert die Basis-Rente?

Ihre Beiträge sind vom ersten Euro an zu 100 % als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Für heuer sind Beiträge bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 26.528 € für Ledige bzw. 53.056 € für Verheiratete somit direkt als Vorsorgeaufwendungen absetzbar.

NEU Die Basisrente ist ab dem Jahr 2023 jetzt zu 100% steuerlich absetzbar!

 

Beispiel:

So viel kann ein Landwirt mit einem Verdienst von 50.000 Euro im Jahr 2023 maximal steuerlich geltend machen

Landwirt/in ledig – LAK pflichtig (ohne Berücksichtigung Kirchensteuer)

Freibetrag: 26.528 € – LAK Beiträge 3.096 € = 23.432 € (100% absetzbar!)

Einnahmen aus LuF:                                                                50.000 €

Sonderausgabenabzug durch Basis Rente                     –  23.432 €

Zu versteuernde Einnahmen aus LuF                                 26.568 €                         

Für wen ist die Basisrente eine geeignete Lösung?

Zunächst wurde die Basisrente vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Basisrente ist aber auch für viele andere Vorsorgesparer eine gute Lösung und bietet unterschiedliche Vorteile:

- SELBSSTÄNDIGE / LANDWIRTE

Selbstständige erhalten mit der Basis-Rente erstmals die Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Landwirte hingegen entrichten i.d.R. Beiträge in die berufsständische Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK), deren Rentenzahlungen in den meisten Fällen durch eine durchdachte Altersvorsorge ergänzt werden muss.

Bei beiden Gruppen schwankt das Einkommen teilweise sehr stark. Hier kann die Basis-Rente mit Flexibilität punkten. Es genügt schon ein geringer monatlicher Sparbeitrag. Je nach Geschäftsentwicklung kann dann z. B. zum Jahresende über eine Sonderzahlung bis auf die maximale Summe erhöht werden, um in vollem Umfang von den Steuervorteilen zu profitieren.

- GUTEVERDIENENDE ANGESTELLTE

Sie profitieren in der Erwerbsphase aufgrund der hohen Steuerbelastung in besonderem Maße von der Förderung im Rahmen des Sonderausgabenabzuges. In der Rentenphase wirkt sich der in der Regel dann geringere Steuersatz positiv aus.

- GENERATION 50plus

Insbesondere für die Generation 50plus bringen die steuerliche Förderung in der Ansparphase und spätere Besteuerung der Rente einen besonderen Vorteil mit sich. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge liegt für diese Altersgruppe in den kommenden Jahren über dem späteren Besteuerungsanteil der Rente. Kurz: Hohe Absetzbarkeit der Beiträge bei vergleichsweise geringerer Besteuerung der Rente.

- ALTERSVORSORGE FÜR DIE FRAU

Die Basisrente kann von jedem ohne bestimmte Voraussetzungen abgeschlossen werden – auch vom Ehemann für seine Frau, was sie besonders attraktiv macht. Denn oftmals haben gutverdienende Ehemänner bereits hohe Ansprüche aus anderen Versorgungswegen. Frauen hingegen weisen häufig unterbrochene Erwerbsbiografien (z.B. Kindererziehungszeiten) und dadurch deutlich geringere Rentenansprüche auf. Daher sollte in Betracht gezogen werden, die Basisrente als internen Familienausgleich für die Ehefrau abzuschließen. Frauen weisen statistisch eine höhere Lebenserwartung auf, was zusätzlich für einen Abschluss der Versicherung für die Frau spricht.

Welche Vertragsvarianten werden angeboten?

DIE BASISRENTE MIT UND OHNE
HINTERBLIEBENEN-SCHUTZ

Wenn keine Zusatzvereinbarungen zur Absicherung von Hinterbliebenen getroffen wurde, wird bei Tod des Versicherten keine Leistung an sie ausgezahlt.

Der Versicherte kann dafür sorgen, dass seine Hinterbliebenen im Falle seines Todes finanziell geschützt sind. Dafür kann er zusätzlich zur Basisrente eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner oder für minderjährige oder noch in der Ausbildung befindliche Kinder abschließen.

DIE FONDSGEBUNDENE BASISRENTE
Eine Lösung für risikobereitere Vorsorgesparer, denn die eingezahlten Beiträge werden in Aktien- oder Investmentfonds investiert. Ab dem Rentenbezug wird der Wert des bis dahin angesparten Vorsorgekapitals ermittelt und während der Rentenzahldauer wie bei einer klassischen Rentenversicherung angelegt. Die Rentenhöhe wird erst ab Rentenbeginn garantiert. .Die Höhe der späteren Rente hängt von der Wertentwicklung der Fonds bzw. der Börse ab. Wer Verlustrisiken vermeiden will, kann eine Garantieleistung vereinbaren. Dabei wird ein Teil des Beitrags dafür verwendet, dass bei Rentenbeginn in jedem Fall die bis dahin eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

Gut zu wissen:

Bei einem fondsgebundenen Basis-Rentenvertrag profitieren Sie von der Abgeltungssteuerfreiheit während der Beitragsphase und der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf die Rentenzahlung.
DIE BASISRENTE ALS SOFORTRENTE

Die Sofortrente eignet sich für Menschen im rentennahen Alter, die steuerbegünstigt ein lebenslanges Einkommen aus vorhandenem Kapital erzielen wollen. Der Versicherte zahlt einen hohen Einmalbeitrag, aus dem sofort eine lebenslange Rente fließt. Die steuerliche Förderung hilft, die aktuelle Steuerbelastung zu senken und macht die Sofortrente zu einem attraktiven Vorsorgeprodukt.

BASIS-RENTE: SO VIELSEITIG WIE DAS LEBEN

SIE entscheiden, wie viel…

  • Keine gleichbleibenden Beiträge vorgeschrieben
  • Sonderzahlungen möglich (Bsp. Steuerrückerstattung)
  • Doppelter Steuerspareffekt

SIE sagen, wann…

  • Startpunkt bestimmen Sie
  • Lebenslange Rentenzahlung bereits ab 62 Jahren

Haben Sie Interesse an einer individuellen Beratung zur BASIS-RENTE? Wir beraten Sie gerne.

mehrgefahrenversicherung

IN 2024 BIS ZU 50% ZUSCHUSS IN HÖHE DER JAHRESPRÄMIE

Klirrende Kälte, glühende Hitze, sintflutartige Regenfälle, orkanartige Stürme und Hagelkörner so groß wie Tennisbälle prägen zusehends mehr das Bild über das Wettergeschehen in Deutschland. Die eigenverantwortliche betriebliche Risikovorsorge für Ernteerzeugnisse wird folglich immer wichtiger, um Einkommensverlustrisiken zu mindern. Das Bayerische Staatsministerium fördert den Abschluss einer Mehrgefahrenversicherung mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie. Die staatliche Förderung der Mehrgefahrenversicherung des Obst- und Weinbaus wurde bereits 2023 auf Ackerbau und Grünland sowie auf Baumschulen und Hopfen erweitert. So bestehen jetzt drei förderfähige Gefahrenpakete:
ACKERBAU, GRÜNLAND und DAUERKULTUREN

Förderfähige Gefahren sind Hagel, Sturm, Starkregen, Frost, Trockenheit und Fraßschäden durch Gänse und Saatkrähen sowie Maikäferengerlinge.

Die Beantragung der Förderung ist via iBALIS bis einschließlich 15. Mai 2024 im Rahmen der Abgabe des Mehrfachantrages möglich. Ausgeschlossen von der Versicherung sind momentan Gemüse, Spargel, Heil- und Gewürzpflanzen.

Sichern Sie sich den vollen Zuschuss für die Mehrgefahrenversicherung. Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot zur Beantragung der Förderung und unterstützten Sie, von den attraktiven Förderbeiträgen des Landes Bayern zu profitieren.

Nutzen Sie bitte hierfür unser Angebotsformular.

alles unter einem dach

UNSERE HOFPOLICE

Zum 30-jährigen Bestehen haben wir ein eigenes Produkt entwickelt, das es in dieser Form noch nicht gibt: Mit unserer Hofpolice bieten wir Ihnen als Landwirt jetzt eine Allgefahrendeckung an, mit der Sie ganz auf Nummer sicher gehen! Die Hofpolice fasst im Grunde fünf Versicherungen zu einer zusammen:

Bislang ist dafür jeweils eine eigene Versicherung notwendig. Und genau darin besteht oft das Problem.

Welche meiner Versicherungen ist im Schadensfall zuständig?
Wie hoch ist meine jeweilige Deckungssumme?
Sind alle Bedingungen erfüllt?
Sind alle Maschinen und Fahrzeuge gemeldet?

Nur eine kleine Auswahl an entscheidenden Fragen, die dann im Schadensfall plötzlich auftauchen. Mit unserer Hofpolice gibt es diese aufreibenden Diskussionen nicht mehr.

Denn wir wissen, was Sie als Landwirt heute brauchen und bieten Ihnen mit unserer Hofpolice nun ein umfassendes Paket, in das Sie auch Stück für Stück, je nach Laufzeit Ihrer bisherigen Versicherung, einsteigen können. Unterversichert war gestern! 

BBV Service im Überblick

0
Jahre
0
Kunden
0
Verträge